Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Systemakkreditierung

Akkreditierungsgegenstand | Begutachtung | Verbindlichkeit


Akkreditierungsgegenstand

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass die Hochschule ihre Studiengänge selbst akkreditieren kann. Studiengänge, die nach den Vorgaben des akkreditierten Systems eingerichtet werden bzw. Gegenstand der hochschulinternen Qualitätssicherung waren, tragen ebenso wie die programmakkreditierte Studiengänge für den Zeitraum der Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.

 

Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden.

 

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule trägt das Qualitätssiegel der Stiftung System akkreditiert


Begutachtung

Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht.
Stellt eine Hochschule bei einer von ihr ausgewählten Agentur einen Antrag auf Systemakkreditierung führt die Agentur zunächst eine Vorprüfung durch, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Systemakkreditierung erfüllt sind. Kommt die betreffende Agentur zu einem positiven Ergebnis, setzt sie ausgehend vom Profil der Hochschule eine Gutachtergruppe ein, die sich mindestens aus drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung und einem Mitglied aus der Berufspraxis zusammensetzt. Die Mitglieder der Gutachtergruppe verfügen über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre. Außerdem soll ein Mitglied der Gutachtergruppe aus dem Ausland kommen.

 

Die Begutachtung des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems erfolgt auf der Grundlage der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen der Hochschule insgesamt zwei Begehungen und eine stichprobenartige Überprüfung relevanter Merkmale der Studienganggestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung (Stichproben). Zweck der Stichproben ist es zu überprüfen, ob die im begutachteten Qualitätssicherungssystem angestrebten Wirkungen auf Studiengangebene tatsächlich eintreten und somit die Qualität im Bereich Studium und Lehre gewährleistet ist. Im Rahmen der Begutachtung führt die Gutachtergruppe außerdem Gespräche mit der Leitung der Hochschule, den Gleichstellungsbeauftragten, dem Verwaltungspersonal, den Verantwortlichen für Qualitätssicherung und natürlich den Lehrenden und den Studierenden vor Ort. Im Anschluss an die Begehungen und die Stichproben fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Systemakkreditierung an.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Entscheidungsreglements beschließt das zuständige Entscheidungsgremium der Agentur eine Akkreditierung des betreffenden Systems, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Versagung der Akkreditierung.

 

Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht die Agentur ihre Entscheidung, das Gutachten und die Namen der Gutachterinnen und Gutachter in der Datenbank des Akkreditierungsrates. Bei negativen Entscheidungen erfolgt statt der Veröffentlichung eine entsprechende Mitteilung an den Akkreditierungsrat.

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Verbindlichkeit

Die Akkreditierung wird in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Voraussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert.

Datei  Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen, Stand 17.08.2016

Akkreditierungen erfolgen immer befristet, in der Systemakkreditierung i.d.R. für die Dauer von sechs bis acht Jahren.

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Ausführliche Informationen zu Ablauf und Anforderungen in der Systemakkreditierung finden Sie in den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. 

Datei  Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vom 08.12.2009 i.d.F. vom 20.02.2013, 23.02.2013

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