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Entwicklung des Qualifikationsrahmens

Hintergrund: Bologna-Prozess | Entwicklung des Qualifkationsrahmens

 

Hintergrund: Qualifikationsrahmen im Bologna-Prozess

Eines der wichtigsten Instrumente der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses ist die Entwicklung und Anwendung von Qualifikationsrahmen. Auf der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2003 verabredeten die Ministerinnen und Minister der Bologna-Signatarstaaten die Erarbeitung eines europäischen Qualifikationsrahmens und verpflichteten sich gleichzeitig zur Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die mit dem europäischen korrespondieren sollen.

Zwei Jahre später, auf der Konferenz in Bergen 2005, verabschiedeten die Ministerinnen und Minister den Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum und markierten damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Schaffung des Europäischen Hochschulraums. Für das Erreichen der Ziele des Bologna-Prozesses leistet der Qualifikationsrahmen einen zentralen Beitrag, in zweierlei Hinsicht:

  • Der Qualifikationsrahmen beschreibt die auf der Bachelor-, der Master- und der Doktoratsebene erworbenen Qualifikationen hinsichtlich des Leistungsniveaus, der Lernergebnisse und Kompetenzen, des Profils und in den beiden ersten Stufen auch hinsichtlich der studentischen Arbeitsbelastung und ist somit ein zentrales Instrument für das Erreichen des Bolognazieles "Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlussgrade".
  • Der Qualifikationsrahmen ermöglicht, die nationalen Qualifikationsrahmen zueinander in Beziehung zu setzen.

Die Struktur aus einem übergreifenden "Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum" und den auf diesen bezogenen nationalen Qualifikationsrahmen fördert somit:

  • Internationale Transparenz, indem die Studienabschlüsse mit korrespondierenden Konzepten beschrieben und somit die Abschlüsse leichter verständlich werden
  • Internationale Anerkennung von Studienabschlüssen: Verständlichkeit der Abschlüsse und gemeinsame Konzepte in der Beschreibung der Kompetenzen bilden die Grundlage für die Hochschulen zur gegenseitigen Anerkennung der Leistungen. Transparenz und Anerkennung sind die Grundvoraussetzungen für eines der zentralen Ziele des Bologna-Prozesses, die
  • Internationale Mobilität der Studierenden

Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn der Qualifikationsrahmen auf europäischer Ebene seine Pendants auf der Ebene der nationalen Hochschulsysteme findet.

 

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Entwicklung des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse

Im Anschluss an die Bologna-Konferenz in Berlin im Jahr 2003 ergriff die Kultusministerkonferenz die Initiative und setzte die Entwicklung eines Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse in Gang. Zur Umsetzung des Arbeitsauftrags hat die aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz, Studierendenvertretern, dem Deutschen Studentenwerk, dem Akkreditierungsrat und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst bestehende "Nationale Bologna-Arbeitsgruppe" im Dezember 2003 eine eigene Arbeitsgruppe unter Leitung der Hochschulrektorenkonferenz eingesetzt, die unter Beteiligung von weiteren Sachverständigen einen Entwurf für einen Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse sowie die Promotion erarbeitete.

 

Nach Konsultationen von Fakultäten- und Fachbereichstagen, Vertretern der beruflichen Praxis, Akkreditierungsagenturen und weiteren Experten verabschiedeten Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz im Frühjahr 2005 den Qualifikationsrahmen und legten ihn der im Mai in Bergen stattfindenden Bologna-Folgekonferenz vor.

 

Ein Bedarf zur Weiterentwicklung des HQR ergab sich im Zusammenhang mit der Zuordnung von beruflichen Qualifikationen zum bereichsübergreifenden "Deutschen Qualifikationsrahmen" (DQR). Diese hat gezeigt, dass der HQR von 2005 die Spezifika der Hochschulbildung nicht deutlich genug abgebildet hat.

 

Um die Kompetenzbeschreibungen im Wissenschaftsbereich gegenüber dem Berufsbildungsbereich schärfen zu können und die Eigenheiten akademischer Bildung sichtbarer zu machen, hat die KMK der Überarbeitung des "Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse" (von 2005) zugestimmt.

 

Die HRK hat den Überarbeitungsentwurf des HQR am 18.02.2016 vorgelegt. Nach der Erarbeitung einer gemeinsamen Fassung von der Arbeitsgruppe des Hochschulausschusses der KMK "AG Hochschulrahmen" wurde diese in Abstimmung mit dem BMBF und unter Einbeziehung der Stakeholder des Bologna-Prozesses am 16.02.2017 verabschiedet. 

 

 

 

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