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Weitere Referenzrahmen

QF-EHEA | EQR | DQR

 

Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums (QF-EHEA)

Auf der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2003 verabredeten die Ministerinnen und Minister der Bologna-Signatarstaaten die Erarbeitung eines europäischen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse und verpflichteten sich gleichzeitig zur Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die mit dem europäischen korrespondieren sollen. Damit stellten die Minister klar, dass es nicht einen Qualifikationsrahmen für den gesamten Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA) geben sollte, sondern dieser als Referenzinstrument für nationale Qualifikationsrahmen, quasi als Übersetzungsinstrument dienen sollte, um die nationalen Qualifikationsrahmen zueinander in Beziehung setzen zu können.

Um dies zu gewährleisten verabredeten die Minister, dass nationale Qualifikationsrahmen in einem Zertifizierungsprozess ihre Übereinstimmung mit dem QF-EHEA überprüfen und bestätigen sollen.

 

Als eines der ersten Länder führte Deutschland dieses Zertifizierungsverfahren im Jahr 2008 durch. In Umsetzung des auf der Bolognakonferenz 2007 in London angenommenen Berichts "National Qualifications Frameworks. Development and Certification Report from BolognaWorking Group on Qualifications Frameworks" setzte die nationale Bologna-Arbeitsgruppe im März 2008 offiziell das Verfahren in Gang.

In Anlehnung an die Empfehlungen des Berichts wurde hierfür eine Steuerungsgruppe mit Vertretern des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Kultusministerkonferenz (KMK), des Akkreditierungsrates (AR), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) sowie den internationalen Experten Lewis Purser, Irish Universities Association (IUA) und Elisabeth Frank, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Österreich (BMWF) gebildet.

Die Steuerungsgruppe stellte bis Juli 2008 einen Berichtsentwurf fertig, der anschließend den relevanten Interessenträgern zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Im September 2008 waren diese Interessenträger zu einer Anhörung eingeladen, in deren Anschluss die Steuerungsgruppe den Bericht fertig stellte. Die Steuerungsgruppe kam zu dem Ergebnis, "dass der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse mit dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum übereinstimmt. Sowohl die eigene Analyse als auch die Anhörung der relevanten Interessenträger ergab, dass sämtliche sieben Kriterien und sechs Standards zur Durchführung des Zertifizierungsverfahrens erfüllt sind."

 

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Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)

Anders als der  Qualifikationsrahmen für den gesamten Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA) erstreckt sich der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) sowohl auf Qualifikationen im Bereich der allgemeinen, der beruflichen sowie der akademischen Aus- und Weiterbildung. 

Als Übersetzungsinstrument zwischen den verschiedenen nationalen Qualifikationssystemen soll er Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer machen und dadurch die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt, zwischen den Bildungssystemen und innerhalb der Bildungssysteme erhöhen.

 

Der EQR beschreibt auf insgesamt acht Niveaustufen Qualifikationen in Form von Lernergebnissen und unterscheidet dabei in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dabei ist er mit dem QF-EHEA kompatibel, und die Niveaustufen sechs bis acht des EQR entsprechen den Qualifikationsstufen, den die für die Hochschulbildung zuständigen Minister 2005 im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbart haben.

Durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union wurde der EQR 2008 in Form einer für die Mitgliedstaaten unverbindlichen Empfehlung verabschiedet. Dabei wurde auch empfohlen, nationale Qualifikationssysteme oder -rahmen bis 2010 auf den EQR zu beziehen. Zudem sollen die Länder bis 2012 sicherstellen, dass individuelle Qualifikationsbescheinigungen einen Verweis auf das zutreffende EQR-Niveau enthalten.

 

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Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)

Am 22.03.2011 wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen beschlossen und seine Anwendung inklusive der Zuordnungen von Qualifikationen zu Niveaustufen von der Kultusministerkonferenz, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem gemeinsamen Beschluss vom 01.05.2013 vereinbart.

Ausgangspunkt für diese Entscheidung ist die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der am 23. April 2008 in Kraft trat. Er bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen ab. Damit dient er dazu, Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer zu machen.

Bei der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse berücksichtigt. Bei den Niveaustufen 5 bis 8 wurden jeweils parallele Beschreibungen gewählt, die eine Zuordnung von akademischen und beruflichen Qualifikationen ermöglichen. Die Kompatibilität mit dem 2005 verabschiedeten Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ist bei den DQR-Niveaustufen 6 bis 8 (den Ebenen: Bachelor, Master, Doktorat) gewahrt.

Somit besteht sowohl auf europäischer Ebene mit dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum und dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen und auf nationaler Ebene mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen eine Parallelstruktur von miteinander korrespondierenden Qualifikationsrahmen.

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