Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.
Der Qualifikationsrahmen beschreibt die an deutschen Hochschulen erworbenen Abschlüsse in den Aspekten Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profil. Wesentlicher Orientierungspunkt für die Entwicklung der Struktur waren die Festlegungen innerhalb des Bologna- Prozesses:
Arbeitsbelastung
Die studentische Arbeitsbelastung umfasst für das Erreichen der Bachelor-Ebene mindestens 180 ECTS-Punkte, wobei eine Spannweite bis zu 240 ECTS-Punkten besteht. Das Masterniveau wird bei 300 ECTS-Punkten erreicht, wobei mindestens 60 ECTS-Punkte in einem der Masterebene zugeordneten Studiengang erworben werden müssen. Die Promotionsphase wird nicht mit ECTS-Punkten belegt.
Niveaustufen
Die Beschreibung der Niveaustufen Bachelor, Master und Doktoratsebene erfolgt nach identischen Mustern und orientiert sich im Wesentlichen an den Dublin Descriptors der Joint Quality Initiative sowie an den Ergebnissen des Projektes → Tuning Educational Structures (TUNING).
Lernergebnisse
Die Lernergebnisse werden unter fünf Hauptkategorien aufgeführt. Die erste Spalte enthält Angaben zu "Wissen und Verstehen", unterteilt in Wissensverbreitung, Wissensvertiefung und Wissensverständnis und beschreibt die erworbenen Kompetenzen mit Blick auf den fachspezifischen Wissenserwerb (Fachkompetenz).
Außerdem umfasst eine weitere Kategorie zur Anwendung und Erzeugung von Wissen einerseits die Fähigkeit zu reflexivem und innovativem Handeln (Wissenschaftliche Innovation) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, andererseits die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden anzuwenden und dadurch neues Wissen zu erzeugen (Nutzung und Transfer).
Weiterhin beschreibt der HQR neben den wesentlichen formalen Aspekten die Kommunikations- und Kooperationskompetenzen sowie die Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Selbstverständnis und zur Professionalität.