Stiftung und Agenturen | Akkreditierung von Studiengängen
Folgende Gesetze, Satzungen und Beschlüsse bilden die rechtlichen Grundlagen des Akkreditierungssystems und seiner Akteure:
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" (ASG) bildet den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Es legt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteure im Akkreditierungssystem verbindlich fest.
Datei Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" vom 15.02.2005 i.d.F. vom 01.04.2008
Nach Maßgabe des Gesetzes über ihre Einrichtung hat sich die Stiftung eine Satzung gegeben, die ihre nähere Ausgestaltung festlegt.
Datei Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 23.06.2006 i.d.F. vom 10.02.2012
Die Geschäftsordnungen des Akkreditierungsrates und des Stiftungsrates regeln detailliert die Organisation und Arbeitsweise der beiden Organe.
Datei Geschäftsordnung des Akkreditierungsrates vom 24.02.2006 i.d.F. vom 21.06.2010
Datei Geschäftsordnung des Stiftungsrates der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 23.06.2006
Über die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit schließen Agenturen und Akkreditierungsrat eine Vereinbarung. Darin sind die Rechte und Pflichten beider Partner im Akkreditierungssystem definiert.
Datei Mustervereinbarung zwischen der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und den Agenturen vom 08.12.2009 i.d.F. vom 22.06.2016
Für die Akkreditierung von Agenturen und der Überwachung von Akkreditierungen, welche durch die Agenturen erfolgen, kann die Stiftung zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes Gebühren erheben. Die Grundsätze der Gebührenbemessungen und -erhebung sind in der Gebührensatzung festgelegt.
Datei Satzung der Stiftung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007 i.d.F. vom 06.11.2014
Nach oben
Mittels der Akkreditierung tragen die Länder u.a. gemäß § 9 Abs. 2 HRG dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse sowie die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet sind.
Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben verbindlich festgelegt. Es ist Aufgabe der Stiftung, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben zu verbindlichen Vorgaben für die Akkreditierung zu erklären.
Datei Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010
Rechtsgrundlage für die Akkreditierung und Einrichtung von Studiengängen in den einzelnen Bundesländern bilden die jeweiligen Landeshochschulgesetze. Dabei sind die Pflicht zur Akkreditierung und das Verhältnis von Akkreditierung und Genehmigung unterschiedlich geregelt.
Datei Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen, Stand 17.08.2016
Datei Landesspezifische Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Stand 05.09.2016; darin erwähnt:
Datei Beschluss des Akkreditierungsrates zu landesspezifischen Vorgaben vom 12.09.2012,
Datei Mitteilung des Akkreditierungsrates zu landesspezifischen Vorgaben vom 26.07.2013
Nach oben