Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Rechtliche Grundlagen

Stiftung und Agenturen | Akkreditierung von Studiengängen


Stiftung und Agenturen

Folgende Gesetze, Satzungen und Beschlüsse bilden die rechtlichen Grundlagen des Akkreditierungssystems und seiner Akteure:

Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung von StudiengängenDas Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" (ASG) bildet den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Es legt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteure im Akkreditierungssystem verbindlich fest.
Datei  Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" vom 15.02.2005 i.d.F. vom 01.04.2008

Nach Maßgabe des Gesetzes über ihre Einrichtung hat sich die Stiftung eine Satzung gegeben, die ihre nähere Ausgestaltung festlegt.
Datei  Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 23.06.2006 i.d.F. vom 10.02.2012

Die Geschäftsordnungen des Akkreditierungsrates und des Stiftungsrates regeln detailliert die Organisation und Arbeitsweise der beiden Organe.
Datei  Geschäftsordnung des Akkreditierungsrates vom 24.02.2006 i.d.F. vom 21.06.2010
Datei  Geschäftsordnung des Stiftungsrates der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 23.06.2006

Über die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit schließen Agenturen und Akkreditierungsrat eine Vereinbarung. Darin sind die Rechte und Pflichten beider Partner im Akkreditierungssystem definiert.
Datei  Mustervereinbarung zwischen der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und den Agenturen vom 08.12.2009 i.d.F. vom 22.06.2016

Für die Akkreditierung von Agenturen und der Überwachung von Akkreditierungen, welche durch die Agenturen erfolgen, kann die Stiftung zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes Gebühren erheben. Die Grundsätze der Gebührenbemessungen und -erhebung sind in der Gebührensatzung festgelegt.
Datei  Satzung der Stiftung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007 i.d.F. vom 06.11.2014

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Akkreditierung - Vorgaben der Länder

Mittels der Akkreditierung tragen die Länder u.a. gemäß § 9 Abs. 2 HRG dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse sowie die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet sind.

Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung von StudiengängenDie Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben verbindlich festgelegt. Es ist Aufgabe der Stiftung, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben zu verbindlichen Vorgaben für die Akkreditierung zu erklären.
Datei
  Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010

Rechtsgrundlage für die Akkreditierung und Einrichtung von Studiengängen in den einzelnen Bundesländern bilden die jeweiligen Landeshochschulgesetze. Dabei sind die Pflicht zur Akkreditierung und das Verhältnis von Akkreditierung und Genehmigung unterschiedlich geregelt.
Datei  Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen, Stand 17.08.2016

Datei Landesspezifische Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Stand 05.09.2016; darin erwähnt:
Datei Beschluss des Akkreditierungsrates zu landesspezifischen Vorgaben vom 12.09.2012,
Datei Mitteilung des Akkreditierungsrates zu landesspezifischen Vorgaben vom 26.07.2013

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