Gegen Entscheidungen des Akkreditierungsrates über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Agenturen, den Entzug der Akkreditierung und über Entscheidungen im Rahmen der Überprüfung der Akkreditierungen kann die jeweilige Agentur schriftlich und begründet Beschwerde einlegen.
Hierfür hat der Akkreditierungsrat eine unabhängige Beschwerdekommission eingerichtet, die Beschwerden von Agenturen berät und dem Akkreditierungsrat eine Beschlussempfehlung zur abschließenden Entscheidung vorlegt. Die Kommission setzt sich aus zwei Mitgliedern des Akkreditierungsrates und einem externen Mitglied zusammen.
Professor Dr. Ute von Lojewski, Fachhochschule Münster
Professor Dr. Dietmar von Hoyningen-Hüne
Franziska Raudonat, TU Kaiserslautern