Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Akkreditierung von Agenturen

Akkreditierungsgegenstand | Begutachtung | Verbindlichkeit


Akkreditierungsgegenstand

Um für die die Durchführung von Verfahren der Programmakkreditierung und/oder für Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen zu werden und damit das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates für Studiengänge bzw. hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme vergeben zu dürfen, müssen Agenturen selbst ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen.

In der Akkreditierung werden u.a. das Qualitätsverständnis der Agentur, ihre Strukturen und Verfahren sowie die Unabhängigkeit der Einrichtung beurteilt. Besondere Anforderungen sind ebenfalls an die agenturinterne Qualitätssicherung und die Transparenz ihrer Verfahren und Entscheidungen gestellt.

Durch die regelmäßige Akkreditierung bzw. Reakkreditierung der Agenturen stellt der Akkreditierungsrat sicher, dass Studiengänge und hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme auf der Grundlage verlässlicher, vergleichbarer, transparenter und international anerkannter Kriterien und Standards akkreditiert werden.

 

Erfolgreich akkreditierte Agenturen tragen das Qualitätssiegel der Stiftung Agentur akkreditiert


Begutachtung

Das Verfahren der Akkreditierung einer Agentur ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Stellt eine Agentur beim Akkreditierungsrat einen Antrag auf Akkreditierung wird zunächst eine Vorprüfung durchgeführt, ob offensichtlich keine Aussicht auf eine erfolgreiche Akkreditierung besteht, da z.B. grundlegende rechtliche Vorgaben nicht erfüllt sind. Ergibt die Vorprüfung keine grundlegenden Bedenken, wird das Akkreditierungsverfahren durch Beschluss des Akkreditierungsrates formell eröffnet und die antragstellende Agentur aufgefordert, eine ausführliche Begründung ihres Antrages vorzulegen.

 

Für das Zulassungsverfahren bestellt der Akkreditierungsrat eine Gutachtergruppe, die die Begutachtung der betreffenden Agentur auf der Grundlage der Kriterien für die Akkreditierung von Agenturen vornimmt. Der in der Regel fünfköpfigen Gutachtergruppe gehören ein Mitglied des Akkreditierungsrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Interessensgruppen an. Dazu gehören insbesondere die Wissenschaft, die Studierenden und die Berufspraxis. Zwei Mitglieder der Gutachtergruppe sollen zudem aus dem Ausland kommen.

 

Die Begutachtung der Agentur erfolgt auf der Grundlage der Regeln für die Akkreditierung von Agenturen und beruht auf folgenden Verfahrensschritten:

  • einer Analyse der Antragsbegründung,
  • einem Erfahrungsbericht der Agentur über ihre Tätigkeit während der abgelaufenen Akkreditierungsfrist,
  • einer Begehung der Agentur, die die Teilnahme an einer Sitzung des für die Letztentscheidung über Akkreditierungsanträge zuständigen Entscheidungsgremiums umfasst,
  • getrennten Gesprächen mit der Leitung der Agentur, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einer Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern, die für die Agentur tätig gewesen sind, und Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen (Lehrende und Studierende), die bereits Akkreditierungsverfahren der Agentur durchlaufen haben,
  • der Teilnahme an einer Begehung der Agentur in einem Qualitätssicherungsverfahren (nur bei der erstmaligen Akkreditierung einer Agentur) sowie
  • Beurteilungen durch den Akkreditierungsrat seit der letzten Akkreditierung, sofern es sich nicht um eine Erstakkreditierung handelt.

Anschließend fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung der Agentur an. Auf dieser Grundlage beschließt der Akkreditierungsrat eine Akkreditierung der betreffenden Agentur, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Versagung der Akkreditierung.

 

Im Anschluss an das Verfahren veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung, die Antragsbegründung, das Gutachten sowie die Stellungnahme der Agentur im Verzeichnis zugelassener Agenturen.

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Verbindlichkeit

Die Akkreditierung einer Agentur ist zwingende Voraussetzung, um für die Durchführung von Verfahren der Programmakkreditierung und/oder für Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen zu werden und damit das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates vergeben zu dürfen.

Daneben schließen Agenturen und Akkreditierungsrat eine Vereinbarung ab, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Darin verpflichten sich die Agenturen zur Anwendung der Beschlüsse des Akkreditierungsrates sowie zur Berücksichtigung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Datei  Mustervereinbarung zwischen der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und den Agenturen vom 08.12.2009 i.d.F. vom 22.06.2016

Akkreditierungen erfolgen immer befristet, in der Akkreditierung von Agenturen i.d.R. für die Dauer von fünf Jahren.

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Ausführliche Informationen zu Ablauf und Anforderungen in der Akkreditierung von Agenturen finden Sie in den Regeln für die Akkreditierung von Agenturen.

Datei  Regeln für die Akkreditierung von Agenturen vom 08.12.2009 i.d.F. vom 10.12.2010, 10.12.2010

 

Der eigens zur Verfügung gestellte Leitfaden zur Akkreditierung von Agenturen erläutert die wesentlichen Verfahrensschritte und Handlungsabläufe, die im Zuge des Akkreditierungsverfahrens zu erwarten sind.

Datei  Leitfaden zur Akkreditierung bzw. Reakkreditierung einer Agentur

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