Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Akkreditierungsrat

Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung von Studiengängen

Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Er entscheidet über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Akkreditierungsagenturen, legt die Qualitätsanforderungen für die Akkreditierung von Studiengängen, hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen und Agenturen fest und überwacht die Akkreditierungen, welche durch die Agenturen erfolgen.

 

Mit der Inkraftsetzung des Staatsvertrags zum 01.01.2018 konstituiert sich ein neuer Akkreditierungsrat. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.


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