Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren.
Sie versteht sich als Organisation, die in der Erfüllung dieser Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen leistet, diese Qualität dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichert und erhöht.
Die Stiftung erfüllt ihren Auftrag, indem sie
Akkreditierungsagenturen zertifiziert und Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung festlegt,
alle Interessierten in Hochschulen und Gesellschaft über die Ziele und Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren informiert,
das Akkreditierungssystem so weiter entwickelt, dass die Hochschulen ihre Verantwortung für die Qualität in Studium und Lehre besser wahrnehmen können,
das deutsche Akkreditierungssystem im internationalen Kontext vertritt und an der Entwicklung des europäischen Hochschulraums mitwirkt und
mit den Akkreditierungsagenturen und den anderen, auch ausländischen, Partnern aus Hochschulen und Studierendenschaft, Staat und beruflicher Praxis vertrauensvoll zusammenarbeitet.
Ihrer Tätigkeit legt die Stiftung ein Qualitätsverständnis zugrunde, das folgenden Maximen folgt:
Die Hochschulen tragen die primäre Verantwortung für Qualität und Qualitätssicherung in Studium und Lehre.
Gute Qualität in Studium und Lehre ist als Qualitätsregelkreis definierbar und damit überprüfbar.
Die Beurteilung von Qualität in Studium und Lehre folgt dem kombinierten fitness of und fitness for purpose Ansatz, somit der Überprüfung der Validität des Studienziels in Verbindung mit der Zielerfüllung.
Die Transparenz des Akkreditierungssystems und die Unabhängigkeit der Akteure sind unerlässliche Voraussetzungen für Qualität und unverzichtbar für Wettbewerblichkeit und Mobilität in einem offenen, sowohl horizontal als auch vertikal durchlässigen Hochschulsystem.
Die Bestimmung von Merkmalen guter Qualität in Studium und Lehre sowie deren Bewertung erfordert die Mitwirkung der Hochschulen und ihrer Mitglieder, des Staates, internationaler Experten und der Berufspraxis.
Datei Mission Statement vom 18.06.2007
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