Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.
Zweck | Verbindlichkeit | Qualifikationsrahmen in der Akkreditierung
Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse beschreibt und definiert die Stufen und Qualifikationen (Abschlüsse) des deutschen Hochschulsystems anhand folgender Elemente:
Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
Der Qualifikationsrahmen richtet sich somit an Hochschulen, an Studieninteressierte, an Arbeitgeber und an die Qualitätssicherungsagenturen.
Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse wurde im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und erstmals am 21.04.2005 von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Eine überarbeitete Fassung hat die Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 verabschiedet.
Entsprechend der zentralen Bedeutung des Qualifikationsrahmens für die Ausgestaltung und Anerkennug der Studiengänge spielt er auch in der Akkreditierung eine wesentliche Rolle. Dabei legt Kriterium 2.2 der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung zur Konzeptionellen Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem fest: "Der Studiengang entspricht (1) den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse vom 21.04.2005 in der jeweils gültigen Fassung, (...)".
In Verfahren der Studiengangsakkreditierung müssen die Hochschulen folglich nachweisen, dass die Studiengänge unter korrekter Anwendung des Qualifikationsrahmens entwickelt und durchgeführt werden. In der Systemakkreditierung weisen die Hochschulen nach, dass sie interne Steuerungs- und Qualitätssicherungsverfahren besitzen, die dies gewährleisten.