Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse

Zweck | Verbindlichkeit | Qualifikationsrahmen in der Akkreditierung

 

Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse beschreibt und definiert die Stufen und Qualifikationen (Abschlüsse) des deutschen Hochschulsystems anhand folgender Elemente:

  • Generische Beschreibung der Lernergebnisse
  • Formale Aspekte (Arbeitsbelastung nach ECTS, Zulassung, Bezeichnung der Abschlüsse, formale Berechtigungen)

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Zweck

Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse

  • erhöht Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Abschlüsse - national, im Europäischen Hochschulraum und international,
  • erleichtert die Curriculumsentwicklung durch Bereitstellung eines Referenzrahmens in Form von Deskriptoren für die Formulierung der Lernergebnisse (Learning Outcomes),
  • unterstützt die hochschulinterne Qualitätssicherung und die Akkreditierung durch die Definition von Referenzpunkten.

Der Qualifikationsrahmen richtet sich somit an Hochschulen, an Studieninteressierte, an Arbeitgeber und an die Qualitätssicherungsagenturen.

 

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Verbindlichkeit

Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse wurde im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und erstmals am 21.04.2005 von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Eine überarbeitete Fassung hat die Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 verabschiedet. 

Datei  Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse vom 16.02.2017, 16.02.2017

 

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Qualifikationsrahmen in der Akkreditierung

Entsprechend der zentralen Bedeutung des Qualifikationsrahmens für die Ausgestaltung und Anerkennug der Studiengänge spielt er auch in der Akkreditierung eine wesentliche Rolle. Dabei legt Kriterium 2.2 der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung zur Konzeptionellen Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem fest: "Der Studiengang entspricht (1) den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse vom 21.04.2005 in der jeweils gültigen Fassung, (...)".

In Verfahren der Studiengangsakkreditierung müssen die Hochschulen folglich nachweisen, dass die Studiengänge unter korrekter Anwendung des Qualifikationsrahmens entwickelt und durchgeführt werden. In der Systemakkreditierung weisen die Hochschulen nach, dass sie interne Steuerungs- und Qualitätssicherungsverfahren besitzen, die dies gewährleisten.

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