Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte durch den Akkreditierungsrat und den Vorstand. Seine Mitglieder werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt.
Mit der Inkraftsetzung des Staatsvertrags zum 01.01.2018 konstituiert sich ein neuer Stiftungsrat. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.
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