Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Stiftungsrat

Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung von Studiengängen

Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte durch den Akkreditierungsrat und den Vorstand. Seine Mitglieder werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt.


Mitglieder des Stiftungsrates

Mit der Inkraftsetzung des Staatsvertrags zum 01.01.2018 konstituiert sich ein neuer Stiftungsrat. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.

 

 

Nach oben

http://www.die-hoffnungstraeger.de