Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Funktionsweise des Systems

Das deutsche AkkreditierungssystemDas deutsche Akkreditierungssystem ist dezentral organisiert und dadurch gekennzeichnet, dass die Akkreditierung von Studiengängen ( → Programmakkreditierung) bzw. von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen (→ Systemakkreditierung) durch Akkreditierungsagenturen erfolgt, die hierfür wiederum eine Zulassung (→ Akkreditierung von Agenturen) des Akkreditierungsrates benötigen.

 

Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung definiert die Grundanforderungen an die Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen, von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen und von Akkreditierungsagenturen und trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt.

 

Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilden das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" sowie die zwischen Stiftung und Agenturen abzuschließenden Vereinbarungen, in denen die Rechte und Pflichten der Partner im Akkreditierungssystem festgelegt sind. Im Rahmen der Verträge verpflichten sich die Agenturen zur Anwendung der Beschlüsse des Akkreditierungsrates sowie zur Berücksichtigung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, die Grundlage für die Akkreditierung sind.

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