Das deutsche Akkreditierungssystem ist dezentral organisiert und dadurch gekennzeichnet, dass die Akkreditierung von Studiengängen ( → Programmakkreditierung) bzw. von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen (→ Systemakkreditierung) durch Akkreditierungsagenturen erfolgt, die hierfür wiederum eine Zulassung (→ Akkreditierung von Agenturen) des Akkreditierungsrates benötigen.
Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung definiert die Grundanforderungen an die Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen, von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen und von Akkreditierungsagenturen und trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt.