Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Vorstand

Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung von Studiengängen

Der Vorstand führt die Beschlüsse des Akkreditierungsrates aus und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, soweit nicht dem Akkreditierungsrat die Entscheidung vorbehalten ist. Ihm gehören die oder der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, die oder der stellvertretende Vorsitzende des Akkreditierungsrates und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Stiftung an.


Mitglieder des Vorstands

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