Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum alten Akkreditierungsrecht bis 31.12.2017.

Internationales

Internationale Netzwerke | Akkreditierung und internationale Standards | Akkreditierung von Joint Programmes | Internationale Projekte


Der kontinuierliche Ausbau der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung und Qualitätssicherung gehört zu den zentralen Aufgaben, die dem Akkreditierungsrat von den Ländern übertragen worden sind. Hierbei gilt es, das gegenseitige Verständnis der Systeme der Qualitätssicherung zu fördern, vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards der Qualitätssicherung zu entwickeln und die Transparenz der Studienangebote zu verbessern, um die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und damit die studentische Mobilität zu fördern.


Internationale Netzwerke

Der Akkreditierungsrat ist langjähriges aktives Mitglied in den federführenden europäischen und internationalen Netzwerken der Qualitätssicherung wie der → European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) (Mitgliedschaft 2000-2018, ab 2018 affiliate of ENQA) und dem → International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE). Er beteiligt sich regelmäßig an internationalen Arbeitsgruppen, Tagungen und Konferenzen und ist im → European Quality Assurance Forum, im europäischen Audit-Netzwerk sowie in den ENQA Arbeitsgruppen „Internal Quality Assurance“ und „Impact of Quality Assurance“ vertreten. 

Durch das Engagement seiner Mitglieder sowie der Referentinnen und Referenten in Kommissionen, Gutachtergruppen oder Qualitätssicherungseinrichtungen im Ausland kann der Akkreditierungsrat seine Expertise international einbringen und zugleich von den Erfahrungen der ausländischen Partner lernen.


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Internationale Abkommen

Mit Qualitätssicherungseinrichtungen in Japan, den USA und Chile hat der Akkreditierungsrat internationale Abkommen etabliert. Er kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, „die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung“ zu fördern (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 des Stiftungsgesetzes).

Abkommen mit der japanischen Qualitätssicherungseinrichtung NIAD-UE   National Institution for Academic Degrees and University Education im Original und in deutscher Übersetzung

Abkommen mit der US-amerikanischen Qualitätssicherungseinrichtung CHEA International Quality Group (CIQG) im Original und deutscher Übersetzung (Link folgt).

Abkommen mit der chilenischen Qualitätssicherungseinrichtung Comisión Nacional de Acreditación (CNA-Chile)  im Original und in deutscher Übersetzung

 

 

  

Dr. Olaf Bartz, Geschäftsführer des Akkreditierungsrates, und Prof. Alfonso Muga, Präsident von CNA-Chile, bei der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding zwischen dem Akkreditierungsrat und CNA-Chile am 30. November 2016.
(Herr Bartz vertrat den Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, Prof. Dr. Grimm.)

 

 

Akkreditierung und internationale Standards

Die Qualitätssicherung ist eines der zentralen Instrumente für die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums. Dabei sind vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards die Basis für die Anerkennung von Abschlüssen und damit für die Förderung von transnationaler Mobilität. Hier haben die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education (ESG) Maßstäbe gesetzt. Die ESG wurden im Mai 2005 von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Bologna-Nachfolgekonferenz in Bergen angenommen und im Zuge der Nachfolgekonferenz in Jerewan umfassend aktualisiert. Sie bilden den Referenzrahmen für die hochschulinterne und externe Qualitätssicherung und für Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum.

2015 hat die Bologna-Ministerkonferenz eine neue Fassung der ESG verabschiedet, die der Akkreditierungsrat in seine Regelwerke einarbeiten wird.

 

Der Akkreditierungsrat hat die ESG in seinen Regeln und Beschlüssen umfassend berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Akkreditierung von Studiengängen, für die Systemakkreditierung als auch für die Zulassung von Akkreditierungsagenturen. So stellt er sicher, dass die Verfahren und inhaltlichen Anforderungen international geltende Standards einhalten. Bei der externen Evaluation des Akkreditierungsrates im Jahr 2013 bestätigte die Gutachtergruppe, dass der Akkreditierungsrat die ESG umfassend berücksichtigt.

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Akkreditierung von Joint Programmes

Um die Besonderheiten der von deutschen und ausländischen Hochschulen gemeinsam durchgeführten Studienprogrammen zu würdigen und deren Qualität zu sichern, gleichzeitig jedoch den Aufwand für die Hochschulen in Maßen zu halten, hat der Akkreditierungsrat spezielle Regelungen für die Akkreditierung von Joint Programmes entwickelt.

Danach müssen grundsätzlich die Qualitätsstandards von Akkreditierungsrat und KMK im gesamten Programm eingehalten werden. Bei Widersprüchen zu ausländischen Regelungen sind allerdings Ausnahmen möglich, für deren Genehmigung der Akkreditierungsrat zuständig ist. Außerdem können ausländische und deutsche Akkreditierungsagenturen gemeinsame Akkreditierungsverfahren durchführen und es besteht die Möglichkeit zur Anerkennung ausländischer Akkreditierungsentscheidungen.

Die besonderen Regeln für die Akkreditierung Joint Programmes und die Voraussetzungen für die Anerkennung von Entscheidungen hat der Akkreditierungsrat in seinen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung zusammengefasst.

 

In Umsetzung der Internationalisierungsstrategie von Bund und Ländern und in Zusammenarbeit mit dem DAAD berät eine Arbeitsgruppe des Akkreditierungsrates aktuell, wie die Akkreditierung von Joint Programmes erleichtert und die Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen in diesem Bereich gefördert werden kann. Hierzu wurde u.a. die Praxis der Akkreditierung von Joint Porgrammes 2014 systematisch untersucht. Die Beratungen der Arbeitsgruppe werden einen Baustein im Prozess der für 2016 angestrebten Überarbeitung des Regelwerks des Akkreditierungsrats bilden. 

Als ein erster wichtiger Schritt wurde die Akkreditierung für internationale Studienprogramme mit gemeinsamem Abschluss (Joint Degrees) bereits vereinfacht. Grundlage hierfür ist der „Europäische Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes“ („European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“), auf den sich die Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums im Mai 2015 in Eriwan/Armenien verständigt hatten.  

Des Weiteren haben die niederländisch-flämische Akkreditierungsorganisation (NVAO) und der Akkreditierungsrat ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen unterzeichnet. Damit können Konsortien, an denen deutsche und niederländische bzw. deutsche und flämische Hochschulen beteiligt sind, für die Akkreditierung von Joint Programmes, die zu gemeinsamen Abschlüssen (Joint Degrees) führen, entweder eine deutsche Agentur oder die NVAO wählen. Die getroffene Entscheidung wird in der Folge durch NVAO bzw. den Akkreditierungsrat anerkannt.

Das Abkommen ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar, siehe auch folgendes Rundschreiben.

 

 

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Über die Mitarbeit in internationalen Verbänden und Netzwerken beteiligt sich der Akkreditierungsrat an unterschiedlichen internationalen Projekten.

 

Der Akkreditierungsrat war Partner im Projekt → QACHE – Quality Assurance of Cross-border Higher Education, in dem die Qualität von transnationalen Programmen im Mittelpunkt stand. Das Projekt wurde konfinanziert durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union.

 

 

 

Zusammen mit ENQA und sechs weiteren Qualitätssicherungsorganisationen hat der Akkreditierungsrat Empfehlungen erarbeitet, wie den Schwierigkeiten in der Qualitätssicherung grenzübergreifender Hochschulbildung begegnet und die hohe Qualität von transnationalen Programmen sichergestellt werden kann. Hierbei geht es nicht um Joint Programmes, sondern um solche Studiengänge, bei denen sich die Studierenden in einem anderen Land befinden als dem, in dem der Anbieter des Programms seinen Sitz hat. Das Projekt lief bis März 2016.

Als weiteres Projektergebnis ist hier der von der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats erstellte Länderbericht abrufbar, der eine Bestandsaufnahme der Angebote deutscher Hochschulen im Ausland und deren Qualitätssicherung enthält.

 

In dem → Tempus-Projekt QUALYCERT hat der Akkreditierungsrat gemeinsam mit der TU Dresden, sieben Universitäten aus Frankreich, Italien, Tschechien und Tunesien sowie weiteren Projektpartnern die Entwicklung von Qualitätsstandards für Studium und Lehre in Tunesien begleitet und Experten für die Qualitätssicherung im Hochschulbereich ausgebildet. Das Projekt endete erfolgreich im Oktober 2013.

 

Als europäischer Vertreter unterstützte der Akkreditierungsrat auch das → EU-Programm EDULINK in Ostafrika, das den Aufbau zentraler Qualitätssicherungseinrichtungen an drei Hochschulen in Uganda, Tansania und Kenia fördert. Seine Expertise zur Entwicklung interner und externer Qualitätssicherungsmechanismen brachte der Akkreditierungsrat in den verschiedenen Workshops, Seminaren und Lehrgängen ein. Das Projekt wurde im April 2011 erfolgreich abgeschlossen.

 

Seine Erfahrungen aus den grenzübergreifenden, internationalen Projekte lässt der Akkreditierungsrat immer auch in seine eigenen Regeln für die Akkreditierung einfließen. So beteiligte er sich an einem Pilotverfahren zur Akkreditierung eines Joint European Master im Rahmen eines Projektes des → European Consortiums for Accreditation (ECA). Die Erkenntnisse dieses Pilotprojektes nutzte der Akkreditierungsrat dazu, die Regeln für die Akkreditierung von Joint Programmes zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

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